19. März 2025
In der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) befinden sich insgesamt rd. 1.160 kommunale Straßenbeleuchtungsanlagen (Straßenlaternen). Diese verursachen ca. 75 % des gemeindlichen Stromverbrauchs der Ortsgemeinde Neustadt (Wied). Da die Straßenbeleuchtungsanlagen überwiegend noch nicht auf verbrauchsarme LED-Technologie umgerüstet wurden (Anteil LED rd. 10 %), bestehen hier hohe Energieeinsparpotentiale. Je nach eingesetzter Technik können bis zu 80 % der Energiekosten eingespart werden. Zielsetzung Der Ortsgemeinderat hat daher in seiner Sitzung vom 02.05.2024 beschlossen, auch die restlichen rd. 1.050 Straßenlaternen auf hocheffiziente LED-Technik umzurüsten. Die Umrüstung erfolgt dabei beitragsfrei. D.h., dass den Anliegern keine Kosten entstehen. Im Projekt ist eine 1:1-Umrüstung vorgesehen, d.h. es werden die bestehenden Beleuchtungsstandorte durch Austausch des Leuchtenkopfes umgerüstet und keine zusätzlichen Straßenbeleuchtungsanlagen gebaut. Ziel der Umrüstung ist es, den Stromverbrauch der Straßenbeleuchtungsanlagen mehr als zu halbieren und somit signifikant CO2-Ausstoß und Kosten einzusparen. So wird allein für die Ortsgemeinde Neustadt (Wied) eine CO2-Einsparung in Höhe von 206 Tonnen pro Jahr prognostiziert. LED-Leuchten bieten allerdings nicht nur erhebliche Einsparpotentiale, sie wissen darüber hinaus auch mit einer deutlich größeren Lebensdauer sowie mit ihrer Umweltfreundlichkeit zu überzeugen. LEDs verursachen z.B. nur geringe Streuverluste und können somit „Lichtverschmutzung“ reduzieren. Da sie zudem keine UV- und Infrarotstrahlung emittieren, tragen sie zur Schonung nachtaktiver Insekten bei. Ferner wurde für alle Leuchten eine Lichtfarbe von ≤ 3.000 Kelvin gewählt. Das warm-weiße Licht ist nicht nur besonders insektenfreundlich sondern auch für die Anlieger und Verkehrsteilnehmer angenehm in der optischen Wahrnehmung. Modernes Beleuchtungskonzept In enger Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und Energieberatungsbüro Pfaff wurde ein modernes Beleuchtungskonzept erarbeitet. Durch Nutzung einer fortschrittlichen Radar-Bewegungserkennung per Funk soll künftig die Lichtstärke gesteuert werden, damit die Straße nur dann und in den Bereichen voll beleuchtet wird, wo es erforderlich ist. Doch was heißt das konkret? Die neuen Straßenbeleuchtungsköpfe werden jeweils mit einem Radar-Bewegungsmelder ausgestattet, der via Funk mit den benachbarten Straßenbeleuchtungsanlagen kommuniziert. Dies ermöglicht, dass Bewegungen im Straßenverkehr (von Fußgängern, Radfahrern, Fahrzeugen, etc.) erkannt werden. Wird ein Verkehrsteilnehmer von der Sensorik erkannt, schaltet die Straßenbeleuchtung auf volle Helligkeit. Falls keine Bewegung zu erkennen ist, wird die Beleuchtung auf ein vordefiniertes Niveau heruntergedimmt. Da die Leuchten untereinander kommunizieren können, wird die erfasste Bewegung per Funk an die nächste Straßenlaterne in der entsprechenden Reihenfolge/Bewegungsrichtung weitergemeldet, sodass diese bereits die Leuchtstärke (langsam) hochfahren kann. Somit wird der Weg für die Benutzer der Straße oder des Weges beleuchtet. Das System unterscheidet dabei zwischen langsamem und schnellem Verkehr, so dass bei langsamem Verkehr weniger Leuchten aufleuchten. Entfernt sich der Verkehrsteilnehmer aus dem Leuchtenradius, wird die Leuchtstärke wieder auf ein vordefiniertes Niveau abgesenkt. Somit wird der Effekt einer sogenannten „Lauflichtlösung“ erzielt.